Kantonale Volksabstimmung vom 28.09.25
Worum geht es bei der Initiative angeblich?
Der von linken Organisationen ausgearbeitete Gesetzesentwurf möchte, dass im Falle eines niedrigen Leerwohnungsbestandes von unter 1,5% beim Mieterwechsel eine sogenannte Formularpflicht (zwingende Mitteilung der Vormiete auf einem speziellen, amtlichen Formular) eingeführt wird. Dies im gesamten Kantonsgebiet oder in einzelnen Verwaltungskreisen. Behauptet wird, dass diese neue Pflicht eine dämpfende Wirkung auf die Mietzinse habe, was nicht stimmt.
Worum geht es den Initianten wirklich?
Es geht ihnen um Symbolpolitik. Den Mieterinnen und Mietern wird vorgetäuscht, man habe mit einem Formular ein taugliches Rezept gegen die Wohnungsknappheit und gegen steigende Mietzinse. Das ist absurd.
Nein zur Miet-Formular-Initiative
Wollen Sie die kantonale Initiative «Für faire und bezahlbare Mieten dank transparenter Vormiete (Miet-Initiative)» annehmen?
Wo liegt das Problem tatsächlich?
Steigende Mietzinse und Wohnungsknappheit sind real.
Hauptgründe dafür sind:
• Die Bevölkerung wächst und Einpersonenhaushalte nehmen zu.
• Die Neubau-Tätigkeit stockt.
• Die Bauvorschriften sind zu kompliziert und die Bewilligungsverfahren dauern zu lange.
• Einsprachen verzögern zusätzlich.
Die nachstehenden Grafiken zeigen die Entwicklung. Während die Bevölkerung (auch im Kanton Bern) laufend zunimmt, ist die Wohnbautätigkeit rückläufig.
Was hilft wirklich?
Abhilfe schafft die Erleichterung der Bautätigkeit, damit das Angebot an Wohnungen wieder steigt. Dazu gehören insbesondere eine Vereinfachung der Bauvorschriften und raschere Verfahren.
Der renommierte Ökonom Edward Glaeser sagte am 13. Dezember 2024 im Interview mit der Zeitung «Der Bund / Berner Zeitung»: «Bauen ist die einzige Medizin, um der Wohnungsnot zu begegnen.»
Am 19. April 2025 publizierte «Der Bund / Berner Zeitung», dass pro Kopf so wenig Wohnungen gebaut werden wie seit den 1950er-Jahren nicht mehr.
Warum hilft die Initiative nicht?
Keinen Einfluss auf die Mietzinse
Eine Formularpflicht hat keinen Einfluss auf die Mietzinse. Das zeigen Erfahrungen anderer Kantone wie zum Beispiel Zürich. Auch wissenschaftliche Studien konnten keinen Zusammenhang einer Formularpflicht mit der Höhe der Mietzinse nachweisen. Die Regierung und der Grosse Rat empfehlen daher klar die Ablehnung der Initiative.
Kein zusätzliches Formular nötig
Bereits heute kann die Mieterschaft gemäss Art. 256a Abs. 2 OR Auskunft über die Vormiete verlangen. Ein zusätzliches Formular braucht es dazu nicht.
Birgt Nichtigkeitsrisiken
Die Formularpflicht birgt Nichtigkeitsrisiken sowohl für Mieterinnen und Mieter als auch für Vermietende. Wenn das Formular aus Unkenntnis vergessen geht, ist der Mietvertrag mit der Unterzeichnung durch beide Parteien zwar gültig, der Mietzins gilt aber nicht als vereinbart. Somit entsteht eine Teilnichtigkeit des Vertrages und damit eine grosse Rechtsunsicherheit. Dasselbe gilt, wenn das Formular zwar verwendet wird, aber die Begründung fehlt. Gerade für juristische Laien ist das unhaltbar.
Bildet Wohnungsmarkt ungenügend ab
Die Leerwohnungsziffer als Schwelle ist untauglich, da sie den Wohnungsmarkt ungenügend abbildet. Weil sich die Leute kennen, wechseln viele Wohnungen unter der Hand den Besitzer und erscheinen so nicht in der Statistik.
Verursacht zusätzlichen administrativen Aufwand und Kosten
Die Einführung einer Formularpflicht verursacht sowohl bei den Vermietern als auch bei der kantonalen Verwaltung (Vorprüfung der Formulare) zusätzlichen administrativen Aufwand und Kosten.
Komitee